Aufhebung der ZwV wg. fehlender BrandschutzVersicherung

  • Bei der beschlagnahmten Immobilie MFH, wurde ein Brand gelegt, so dass diese derzeit unbewohnbar und geräumt worden ist.

    Betreibende Gläubigerin ist selbst ein Versicherer.

    Diese, wie auch sämtlich andere angefragte Versicherungen verweigern dem Zwangsverwalter die Zusage und den Abschluss einer neuen Brandschutzversicherung.
    Da dieser das Risiko verständlicherweise nicht tragen will, hat er die Niederlegung seines Amtes angekündigt.
    Da der gebotene Versicherungsschutz aus § 9 Abs.3 ZwVwV nicht mehr gewährleistet ist, müsste das Verfahren von Amtswegen
    a u f g e h o b e n werden, oder sehe ich das falsch ?.....

    Die betreibende Gläubigerin will dies mit einer "Freistellung" verhindern..

    Ist dies überhaupt möglich???

    Jahreslosung 2024: Alles was ihr tut, geschehe in Liebe

    1. Korinther 16,14

  • Diese, wie auch sämtlich andere angefragte Versicherungen verweigern dem Zwangsverwalter die Zusage und den Abschluss einer neuen Brandschutzversicherung.

    Apropos einer neuen? Hat die seitherige wegen des Brandes gekündigt?

    Der Kollege hat doch alles richtig gemacht. Überlichweise erfolgt die Versicherung über einen Makler. Wird ein Versicherer nicht gefunden, tirfft den Kollegen kein Verschulden. Das Gebäude bleibt eben unversichert, da kann eine ZwVwV auch nichts ändern. Ich habe selbst schon schreckliche Bruchbuden gehabt. Dem Gläubiger habe ich dann das traurige Ergebnis mitgeteilt. Dieser muß dann damit leben, dass eben nicht versichert werden kann.
    Wegen der Verkehrssicherung ist der Gläubiger über § 161 III ZVG gefordert.
    Eine amtswegige Aufhebung, nur wenn eben der notwendige Vorschuss nicht gezahlt wird.

  • Nur zum Verständnis: Eine Brandruine gegen Brand versichern? Was soll das bringen, das Gebäude ist doch bereits zerstört.

    Das wäre genauso wie für ein Auto mit Totalschaden noch eine Kaskoversicherung zu suchen.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Nur zum Verständnis: Eine Brandruine gegen Brand versichern? Was soll das bringen, das Gebäude ist doch bereits zerstört.

    Das wäre genauso wie für ein Auto mit Totalschaden noch eine Kaskoversicherung zu suchen.

    Tja, das ging mir auch durch den Kopf.
    Viel übler ist die Verkehrssicherung der Brandruine!

  • ...
    Sorry, so ist es nicht..
    Der Brand wurde im Keller gelegt aber der Rauch zog durch das ganze Haus, so dass die vermieteten Wohnungen sämtlich geräumt werden mussten.
    Ansonsten sieht man es den Häusern nicht an..bis auf einige dunkle Flecke im Treppenhaus (Kellerbereich)...

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    1. Korinther 16,14

  • ...
    , so dass die vermieteten Wohnungen sämtlich geräumt werden mussten.
    (Kellerbereich)...

    Ach so! Dann wird es eh schwierig.
    Die Versicherungsbedingungen sind mittlerweile beinhart.
    Leerstand versichern die Versicherer gar nicht mehr gerne, und
    wenn mit Auflagen: 2x Begehen pro Woche. Entfernen von allem
    brennbaren Material.
    Der Gläubiger muß damit leben, das er wohl Pech hatte.
    Für sowas soll es eine Hypothekenausfallversicherung geben, die der
    Gläubiger abschließen kann. Hab so noch nie gesehen, nur gehört.
    Aber einen Grund, die ZV von amtswegen aufzuheben: Nein.
    Fragen Sie doch mal nach, ob der Gläubiger vielleicht einen
    Institutsverwalter einsetzen will.

  • hmmmm,
    die Begehung wäre kein Problem, das Macht der Zw-Verwalter sogar meist selber. Die Objekte stehen auch in der ZV, und die "alte" Brandversicherung hat bereits Zahlung der Versicherungssumme angekündigt.. Der Auszahlungsanspruch wurde bereits von der betreibenden Gläubigerin gepfändet....
    Institutsverwaltung wird sicherlich nicht erfolgen.....Nur wenn der Verwalter sei Amt aufgibt, hat ein eventuell neuer Verwalter ja die gleichen Probleme mit der Folge, das dieser sich kaum au diese Verwaltung einlassen wird....
    Wie gesagt wenn es der betr. Gläubigerin selbst als "Sachversicherer" auf dem Markt, wichtig wäre, würden diese selbst die Versicherung übernehmen...

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    1. Korinther 16,14

  • die Begehung wäre kein Problem, das macht der Zw-Verwalter sogar meist selber.

    Das ist eine reine Zeitfrage.
    Ist das Objekt ordentlich weit entfernt, muß der Gläubiger ordentlich löhnen.
    Aber unabhängig dieser Frage, wird beim gegebenen Sachverhalt sich kein
    Versicherer finden.
    Tja, die gute alte staatliche Gebäudebrandversicherung, wie zuletzt in Baden-W.,
    gibt es leider nicht mehr. Waren das herrliche Zeiten!!

  • ...
    Sorry, so ist es nicht..
    Der Brand wurde im Keller gelegt aber der Rauch zog durch das ganze Haus, so dass die vermieteten Wohnungen sämtlich geräumt werden mussten.
    Ansonsten sieht man es den Häusern nicht an..bis auf einige dunkle Flecke im Treppenhaus (Kellerbereich)...

    Der Rauch ist das Übel. Nicht umsonst tragen Feuerwehrleute Atemschutz...und das nicht nur beim Löschen sondern uU auch bei einer Nachschau. Die Gifte können aus den Wänden, in die sich vorher eingenistet haben, "ausdünsten".

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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