Beantragt wird Beratungshilfe. Der Grund ist folgender: Das Jugendamt war beim Antragsteller und hatte eine Kontrolle gemacht, weil es einen Hinweis gab, dass seine Tochter gefährdet sein könnte. Letztlich wurde vom Jugendamt nicht veranlasst. Der Antragsteller will aber wissen wer der Hinweisgeber ist. Auch auf Nachfrage hatte das Jugendamt im das nicht gesagt. Deshalb will er jetzt Beratungshilfe haben.
Seht ihr das als bewilligungsfähig an?
Ich tendiere im Moment eher zu einer Ablehnung, bin aber von meinen Argumenten noch nicht zu 100 % überzeugt.