Hallo, ich habe hier wieder das leidige Thema Einziehung Wertersatz.
Der Angeklagte wurde wegen gewerbsmäßigem Computerbetrug in 14 Fällen zur Ableistung von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt
Weiterhin wurde die Einziehung des Wertes des Erlangten i.H.v 8.100,97 Euro angeordnet.
Er hat diverse iPhones unter falscher Identität im Internet gekauft/verkauft bzw.für eigene Zwecke verwendet. Das heißt, diese Handys befinden sich nicht mehr in seinem Besitz.
Ergeht jetzt eine Zahlungsaufforderung an ihn über den obigen Betrag?