Hallo ihr Lieben,
ich habe gerade eine Zwangsverwaltung vorliegen, um das Beteiligtenverzeichnis zu überprüfen. In Abteilung II ist folgendes Recht eingetragen:
"Die belasteten Parzellen sind vom Eigentümer im Interesse der anliegenden sowie der ober- und unterliegenden Grundstücke und im öffentlichen Interesse als Graben zu dulden, offen zu halten und zu räumen, auch hatihr Eigentümer die auf ihnen von ihm angelegte Rohrleitung auf seine alleinigenKosten zu räumen und zu unterhalten. Aufgrund des am 28.12.1907 bestätigtenRezesses eingetragen am 23.11.1908.“
Wer ist/sind denn die Berichtigten dieses Rechts? Geht dasaus dem Rezess hervor? (Muss noch auf die Grundakte warten, aber hatte schonmal versucht, herauszufinden, was überhaupt ein Rezess ist und unter Bezug aufRechte gar nichts dazu gefunden).
Anhand einer Flurkarte könnte ich ja herausfinden, wer dieEigentümer der umliegenden Grundstücke sind, aber dann müsste ich ja auchschauen, wie die Grundstücke zum Zeitpunkt des Rezesses verlaufen sind, oder?