Ich habe hier zum Glück- zum ersten Mal eine Inhaber- Briefgrundschuld und versuche gerade, den Verkehrswertbeschluss den Beteiligten zuzustellen.
Mir ist derzeit nicht klar, wie ich die Grundschuld behandeln soll.
Einen im Grundbuch eingetragenen Inhaber habe ich ja nicht.
Der - angebliche- Besitzer des Briefs hat sich auf meine Anfrage nicht gerührt.
Fazit: Ignoriere ich das Recht bei den Zustellungen, solange bis der Besitzer des Briefs sich meldet und den Brief zur Einsicht vorlegt
oder muss ich für den unbekannten Beteiligten eine Pflegschaft § 1913 BGB einrichten lassen ?
Was ist bei einer späteren Zuteilung?
Eine Eigentümergrundschuld liegt m.E. nicht mehr vor, da der Notar bestätigt hat, dass er den Brief seinerzeit an eine konkrete Person herausgegeben hat ( der den Brief heute aber wohl nicht mehr besitzt ).
Eine Zuteilung der laufenden Zinsen an den "unbekannten Berechtigten" ?