Inhaber- Briefgrundschuld

  • Ich habe hier zum Glück- zum ersten Mal eine Inhaber- Briefgrundschuld und versuche gerade, den Verkehrswertbeschluss den Beteiligten zuzustellen.

    Mir ist derzeit nicht klar, wie ich die Grundschuld behandeln soll.

    Einen im Grundbuch eingetragenen Inhaber habe ich ja nicht.
    Der - angebliche- Besitzer des Briefs hat sich auf meine Anfrage nicht gerührt.

    Fazit: Ignoriere ich das Recht bei den Zustellungen, solange bis der Besitzer des Briefs sich meldet und den Brief zur Einsicht vorlegt
    oder muss ich für den unbekannten Beteiligten eine Pflegschaft § 1913 BGB einrichten lassen ?

    Was ist bei einer späteren Zuteilung?
    Eine Eigentümergrundschuld liegt m.E. nicht mehr vor, da der Notar bestätigt hat, dass er den Brief seinerzeit an eine konkrete Person herausgegeben hat ( der den Brief heute aber wohl nicht mehr besitzt ).
    Eine Zuteilung der laufenden Zinsen an den "unbekannten Berechtigten" ?:gruebel:

  • Also, die Resonanz auf meine Frage zeigt zumindest, dass derartige Grundschulden offensichtlich äußerst selten vorkommen.
    Ich werde die Rechte, solange sich niemand gem. § 9 als Beteiligter meldet, erst mal ignorieren

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