Moin,
habe hier mal wieder was noch nicht dagewesenes:
Eine Anwaltskanzlei erteilt der Rechtsreferendarin XY Untervollmacht zur Terminsvertretung, diese tritt mit dieser Vollmacht auch allein im Termin auf.
Jetzt macht die Anwaltskanzlei für diesen einzigen Termin eine Terminsgebühr geltend- geht das ?
Gruß der Insulaner