Auflassungsvormerkung für noch nicht im Handelsregister eingetragene KG

  • Hallo,

    ich grübele schon einige Zeit, komme aber leider nichtweiter. Ich soll eine AV zugunsten einer GmbH & Co. KG eintragen, die imKaufvertrag von einer GmbH und diese wiederum durch ihren Geschäftsführervertreten wird. Die GmbH ist bereits im Register eingetragen, die HRB Nummerwurde mitgeteilt. Bei der GmbH & Co. KG wird der Sitz angegeben und dannsteht nur da, dass sie zukünftig beim AG XY unter HRA eingetragen werden wird.Weitere Angaben sind nicht vorhanden.

    Kann ich die Eintragung der AV jetzt ohne einen weiterenNachweis (z.B. darüber, dass die Eintragung betrieben wird) vornehmen? Und mussich den Zusatz in Gründung mit ins Grundbuch schreiben? In dem Vertrag stehtnämlich nur der – zukünftige – Firmenname und kein Zusatz i.G.

    Vielen Dank schon mal für eure Überlegungen. :confused:

  • Ja! Denn die KG mit ihrer in der UR angegebenen Firma ist so noch nicht im Register eingetragen und befindet sich daher noch im Gründungsstadium. Dies machst du durch den Zusatz i. Gr. deutlich.

  • Ok, aber sind denn sonst keine weiteren Nachweise erforderlich, sodass ich jetzt ohne Weiteres eintragen kann? Habe im Kommentar (allerdings zur GmbH) eben gefunden, dass z.B. Unterlagen über den Eintragungsantrag im Handelsregister beigefügt werden müssen.

  • Bei der auf Bewilligung des bisherigen Eigentümers einzutragenden AV ist die Existenz des Berechtigten nicht nachzuweisen.
    s. hier:
    http://rechtspflegerforum.de/showthread.php…418#post1113418

    Zur Frage des Nachweises des Antragsrechts für die KG i. Gr. s. http://rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post990852

    Übrigens: mit der Suchfunktion kommst Du weiter:D

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Gesucht hatte ich, aber dann wahrscheinlich unter dem falschenStichwort.

    Ich hatte so einen Fall noch nicht und stehe immernochziemlich auf dem Schlauch. Tut mir leid. Ich verstehe dich doch jetzt aberrichtig, dass die Eintragung der AV (in meinem Fall auf Bewilligung desEigentümers) erfolgen kann oder?

    Ich soll allerdings auch noch eine Finanzierungsgrundschuldaufgrund Belastungsvollmacht eintragen. Die Frage ist in dem ersten von direingestellten Link auch aufgetaucht, allerdings finde ich dort auch keinewirkliche Lösung. Hat da vielleicht noch jemand eine Idee, ob die Eintragungebenfalls möglich ist oder welche Nachweise dafür nachgereicht werden müssten?

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