zweite Fristverlängerung-Anhörung?

  • Hallo zusammen,

    habe den KFA zur Kenntnis- und Stellungnahme übersandt. Nunmehr kommt bereits die zweite Fristverlängerung hinsichtlich des Gegnervertreters, da er aufgrund vieler Termine, etc. nicht dazu kommt den KFA zu prüfen...bin nunmehr über den § 225 ZPO "gestolpert" und frage mich nun, ob der im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahren Anwendung findet????

  • Über einen Antrag auf Fristverlängerung habe ich noch nie durch Beschluss entschieden. Würde ich in deinem Fall ehrlich gesagt auch nicht machen.
    Wenn ein RA hier Fristverlängerung beantragt, bekommt er sie i.d.R. auch. Wenn er dann ein zweites Mal beantragt (z.B. er hat schon 4 Wochen bekommen und will noch mal 4 Wochen), entscheide ich, was mir angemessen erscheint.
    In deinem Fall würde ich dem RA mit einfachem Schreiben mitteilen, dass er noch mal 1 oder 2 Wochen bekommt und dann entschieden wird, unabhängig davon, ob er von seinem Recht zu Stellungnahme Gebrauch macht oder nicht.
    Er hat ja am Ende immer noch die Erinnerung.

  • Über einen Antrag auf Fristverlängerung habe ich noch nie durch Beschluss entschieden. Würde ich in deinem Fall ehrlich gesagt auch nicht machen.
    Wenn ein RA hier Fristverlängerung beantragt, bekommt er sie i.d.R. auch. Wenn er dann ein zweites Mal beantragt (z.B. er hat schon 4 Wochen bekommen und will noch mal 4 Wochen), entscheide ich, was mir angemessen erscheint.
    In deinem Fall würde ich dem RA mit einfachem Schreiben mitteilen, dass er noch mal 1 oder 2 Wochen bekommt und dann entschieden wird, unabhängig davon, ob er von seinem Recht zu Stellungnahme Gebrauch macht oder nicht.
    Er hat ja am Ende immer noch die Erinnerung.


    DANKE:)

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