Hallo zusammen,
habe den KFA zur Kenntnis- und Stellungnahme übersandt. Nunmehr kommt bereits die zweite Fristverlängerung hinsichtlich des Gegnervertreters, da er aufgrund vieler Termine, etc. nicht dazu kommt den KFA zu prüfen...bin nunmehr über den § 225 ZPO "gestolpert" und frage mich nun, ob der im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahren Anwendung findet????