Verkauf von Waschmaschine nach Kündigung der Wohnung

  • Mein Betreuter sitzt längere seit Zeit in der JVA ein. (über 6 Monate)

    Das Betreuungsgericht hat die Kündigung der Mietwohnung genehmigt. Der Vermieter möchte nun die Waschmaschine meines Betreuten abkaufen und in der Wohnung für den Nachmieter stehen lassen.

    Bedarf der Verkauf durch mich der Genehmigung des Betreuungsgerichtes?

  • Wieso entscheidet der Betroffene das eigentlich nicht selbst? Versteht er das nicht?


    Für manche Betreuer scheint es einfacher zu sein, selbst zu handeln und einen Genehmigungsantrag zu stellen (z. B. wegen der Wohnungskündigung) statt den geschäftsfähigen Betroffenen selbst handeln zu lassen.

    Im konkreten Fall dürfte der Betreute eigentlich nicht geschäftsunfähig sein, sonst wäre er wohl geschlossen untergebracht als in der JVA.

  • Die Geschäftsunfähigkeit gem. § 104 BGB wurde noch nicht explizit festgestellt.

    Er ist BtMK (harte Drogen, Heroin). An manchen Tagen erkennt er mich nicht, bzw. gibt dies so vor....

    Es liegt ein Gutachten mit dem Ergebnis : § 21 StGB vor. Wurde im Rahmen eines Strafverfahrens erstellt....

    OK. Anhand der Reaktionen merke ich, dass mein zust. Rechtspfleger wohl mit dem Verkauf der Waschmaschine eher kein Problem hat.....

    Dann werde ich die Waschmaschine verkaufen. Es ist eh davon auszugehen, dass er die nächsten Jahre in der JVA einsitzt.

  • Wieso entscheidet der Betroffene das eigentlich nicht selbst? Versteht er das nicht?


    Für manche Betreuer scheint es einfacher zu sein, selbst zu handeln und einen Genehmigungsantrag zu stellen (z. B. wegen der Wohnungskündigung) statt den geschäftsfähigen Betroffenen selbst handeln zu lassen.

    Im konkreten Fall dürfte der Betreute eigentlich nicht geschäftsunfähig sein, sonst wäre er wohl geschlossen untergebracht als in der JVA.

    Die zust. Rechtspflegerin sieht das anders wie du. Sie hat einen Beschluss erlassen.....

  • Wieso entscheidet der Betroffene das eigentlich nicht selbst? Versteht er das nicht?


    Im konkreten Fall dürfte der Betreute eigentlich nicht geschäftsunfähig sein, sonst wäre er wohl geschlossen untergebracht als in der JVA.

    In der JVA ist jeder Insasse geschlossen untergebracht.... Nicht wie in einem Krankenhaus usw.

    Die Geschäftsunfähigkeit hat grds. nichts mit der Strafhaft zu tun.... andere Baustelle.....

    Im Strafrecht geht es eher um §§ 20; 21 StGB und vorher ggf. bei der Verhandlung um §§ 63;64 StGB. Aber das ist ein anderes Thema. Wir kommen vom Thema ab...

  • Wieso entscheidet der Betroffene das eigentlich nicht selbst? Versteht er das nicht?


    Für manche Betreuer scheint es einfacher zu sein, selbst zu handeln und einen Genehmigungsantrag zu stellen (z. B. wegen der Wohnungskündigung) statt den geschäftsfähigen Betroffenen selbst handeln zu lassen.

    Im konkreten Fall dürfte der Betreute eigentlich nicht geschäftsunfähig sein, sonst wäre er wohl geschlossen untergebracht als in der JVA.

    Grundsätzlich hast du damit natürlich Recht. Allerdings bekommt dieser Betreute wirklich gar nichts selbst hin. Und wenn ich sage gar nichts, dann meine ich das so...

    Ich habe einige wirklich extreme Betreute..... Bei anderen Betreuten würde ich natürlich so verfahren, bzw. habe ich schon so verfahren, wie du angedacht hast.

    Die Praxis ist manchmal wirklich nicht so ganz einfach....


  • Ich meinte schon die geschlossene Unterbringung in der Psychiatrie wegen (mutmaßlicher) Schuldunfähigkeit. Aber ist schon richtig, nicht jeder Geschäftsunfähige muss auch schuldunfähig sein.

  • Wieso entscheidet der Betroffene das eigentlich nicht selbst? Versteht er das nicht?


    Für manche Betreuer scheint es einfacher zu sein, selbst zu handeln und einen Genehmigungsantrag zu stellen (z. B. wegen der Wohnungskündigung) statt den geschäftsfähigen Betroffenen selbst handeln zu lassen.

    Im konkreten Fall dürfte der Betreute eigentlich nicht geschäftsunfähig sein, sonst wäre er wohl geschlossen untergebracht als in der JVA.

    Die zust. Rechtspflegerin sieht das anders wie du. Sie hat einen Beschluss erlassen.....


    Falls du den Beschluss zur Genehmigung der Wohnungskündigung meinst, wird dieser natürlich erlassen, wenn der Betreuer einen entsprechenden Antrag stellt (und die Voraussetzungen für eine positive Entscheidung vorliegen).

    Ich meinte allerdings, dass manche Betreuer statt den geschäftsfähigen Betroffenen die Kündigung unterschreiben zu lassen, lieber selbst kündigen (wollen) und einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim Gericht einreichen.

  • Ich habe von Anfang an ausschließlich von Strafhaft gesprochen. Wie bereits angedeutet ist die Unterbringung nach § 63 StGB etwas völlig anderes... Geschäftsunfähigkeit ist ein ausschließlich zivilrechtlicher Begriff.... (§104 BGB) Im Strafrecht sind andere Normen einschlägig... Aber darum ging es ja bei unserem Fall hier eigentlich nicht....

  • Glaub mir, das hätte ich sehr gern getan. Es wäre für mich auch viel weniger Arbeit gewesen...

    Allerdings ist das gerade bei älteren BtMK ein Problem. Sie interessiert fast überhaupt nichts mehr. Sie haben mit allem abgeschlossen. Dieser hier schlägt unvermittelt Leuten ins Gesicht und verletzt sie dabei schwer. Zwei Ärzte hat er an verschieden Tagen geschlagen. Einer hat einen Gesichtsknochen gebrochen bekommen. Einen anderen Mann auf der Straße, der ihn gegrüßt hat, hat er unvermittelt ins Gesicht geschlagen. Hinzu kommt noch, der er ansteckende Krankheiten hat. (unheilbare Krankheiten)

    Ich habe mein ganzes Leben mit diesem Personenkreis zu tun. Weiß genau wie sie denken und kenne mögliche Reaktionen. Auch die meisten Ausreden sind mir bekannt.... Man muss sie immer im Auge behalten, auf Eigensicherung achten... nie den Rücken zudrehen... Das eine ist die Akte, das andere sind die tatsächlichen Probleme vor Ort, welche noch dazu kommen. So ist es nun mal halt.... Ich habe einige von diesem Personenkreis unter Betreuung.

  • Gegenfrage: Bedarf der Verkauf eines Kugelschreibers einer Genehmigung?
    Mich wundert, dass so eine Frage durch einen langjährigen Berufsbetreuer gestellt wird!


    Hält man sich an den Gesetzestext und lässt die Rechtssprechung außer Acht, finde ich das in Hinblick auf § 1812 Abs. 1 Satz 2 BGB weniger abwegig


    Ernsthaft? :D

    Handelt es sich bei der Waschmaschine um eine Forderung oder ein anderes Recht, kraft dessen der Betreute eine Leistung verlangen kann? :cool: Oder gar um ein Wertpapier?

    Ich finde die Anwendung von § 1812 BGB auf den Verkauf eines beweglichen Gegenstandes vollkommen abwegig.


  • Das ist mir alles klar!

    Zivilrecht und Strafrecht ist natürlich zu trennen. Eine Geschäftsunfähigkeit eines Angeklagten bzw. Verdächtigen führt jedoch regelmäßig zur Prüfung seiner Schuldfähigkeit (und eben ggf. statt der U-Haft zur Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie bzw. bei Verurteilung möglicherweise statt einer Freiheitsstrafe eine Maßregel der Besserung und Sicherung).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!