Befristeter Rangrücktritt

  • Hallo!

    Ich habe einen Rangrücktritt mit der Formulierung: "Das genannte Recht tritt hinter das in Abt.II einzutragende Tankstellenrecht zugunsten .... zurück und zwar bis 31.12.2037 mindestens".

    Dass ein RR befristet sein kann, ist klar. Aber habe ich durch das angefügte "mindestens" überhaupt eine Befristung?

    Wie ist diese ggf. einzutragen?

    Danke für Eure Hilfe!

  • Das "mindestens" stellt eine Bedingung dar. Es fehlt allerdings die Angabe, was der Bedingungseintritt sein soll. Die Dienstbarkeit selbst wird ähnlich bedingt sein ("bis 31.12.2037, mindestens bis zur Beendigung des dem Tankstellenbetrieb zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses"). Wenn, dann würde der Rangrücktritt eben bis zum Erlöschen der Dienstbarkeit gelten. Ist noch zu ergänzen.

  • Beschluss des OLG Köln vom 08.11.1961, 8 W 143/61:

    „Ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Tankstellenrecht) sowohl auflösend bedingt [„solange ein Vertragsverhältnis mit den Eigentümers oder ihren Rechtsnachfolgern besteht“], als auch befristet [„mindestens jedoch bis 21.12.1984“], so müssen bei der Grundbucheintragung beide Modalitäten in den Eintragungsvermerk aufgenommen werden.“

    Entsprechend fehlt beim Rangrücktritt wegen des "mindestens" noch das "solange".

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