Person des Testamentsvollstreckers

  • Hallo zusammen, ich habe folgendes notarielles Testamentvorliegen
    :
    "...Zum Testamentsvollstrecker ernenne ich Herrn Rechtsanwalt X, ersatzweise einen Gesellschafter der Rechtsanwälte Y & Partner. Der Testamentsvollstrecker hat das Recht seinen Nachfolger zu ernennen."

    X hat die Annahme des Amtes abgelehnt. Eine Bestimmung eines Nachfolgers durch X kommt m.E. nicht in Betracht §2199 BGB, da dies voraussetzt, dass X überhaupt Testamentsvollstrecker war (also das Amt angenommen hat), da der neue Testamentsvollstrecker ja sonst auch kein Nachfolger ist.
    Also greift die Ersatzregelung, danach soll ein Gesellschafter der Rechtsanwälte Y & Partner Testamentsvollstrecker sein. Grundsätzlich kann eine Partnerschaftsgesellschaft ja TV sein, das war hier ja aber nicht gewollt. Es wurde explizit bestimmt, dass ein Gesellschafter dann der Testamentsvollstrecker sein soll. Die Gesellschaft hat jedoch mehrere Gesellschafter.
    Ich stehe jetzt total auf dem Schlauch. Ist die Bestimmung zu ungenau? Oder wer darf jetzt bestimmen, welcher dieser Gesellschafter das Amt übernehmen soll?
    Ich habe absolut keine Idee gerade, obwohl ich einiges dazu gelesen habe..

  • Hier geht es nicht mehr um die Bestimmung oder das Bestimmungsrecht (wie du schon selbst festgestellt hast), sondern um die Auswahl und die Ernennung, die das Gericht trifft. Deine Auswahl als Gericht ist nach § 2200 BGB wegen des Inhalts des Testaments zunächst einmal auf einen der Gesellschafter der Gesellschaft beschränkt.

    Ich würde diese daher anhören und um Mitteilung bitten, ob einer oder mehrere davon das Amt annehmen möchten.

    Meldet sich einer, ernennst du den aus. Bei mehr als einem, musst du die Auswahl treffen und wenn keiner das Amt annehmen will, kannst du nach § 2200 BGB eine dritte andere Person aussuchen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!