Guten Tag!
Ich hätte da mal nur eine kurze Frage, die bestimmt ganz einfach zu beantworten ist – nur nicht für mich… J
Es geht um das Zwangsgeldverfahren: Muss da auch der Antrag auf Bewilligung von PKH gestellt sein, bevor das Verfahren endet? Der Gedanke kam mir irgendwie gerade so durch den Kopf geschossen, als ich einem Rechtsanwalt mitteilen musste, dass entgegen seiner Annahme das Zwangsgeldverfahren nicht von der PKH im Hauptsacheverfahren umfasst ist. Kann er die jetzt noch beantragen? Den Antrag auf Festsetzung des Zwangsgeldes hat er inzwischen schon zurückgenommen.
Ich gehe mal davon aus, dass jetzt auch für die PKH der Zug abgefahren ist…
Vielen Dank im Voraus!