Zuweisungsberechtigung Sondernutzungserchte für Bauträger

  • Teilung gem. § 8 WEG durch den Bauträger. Es werden Sondernutzungsrechte an Kfz-Stellplätzen begründet aber noch nicht zugewiesen. Der Bauträger soll die Sondernutzungsrechte alleine zuweisen dürfen, auch wenn er nicht mehr Eigentümer einer oder mehrerer Einheiten ist.

    Im Ergebnis kann der Bauträger demnach auch dann noch Sondernutzungsrechte zuweisen, wenn alle Einheiten an Dritte verkauft sind.

    Geht das? Ich kenne das nur so, dass der Bauträger Sondernutzungsrechte zuweisen kann, solange er Eigentümer mindestens einer Einheit ist, was ja durchaus auch Sinn macht.

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