Hinterlegungsgrund?

  • Hallo,

    die Bank beantragt die Hinterlegung eines Girokontoguthabens, da der Kontoinhaber verstorben ist.

    Der Verstorbene war Südafrikaner. Er war kinderlos und nicht verheiratet, Eltern und Großeltern leben nicht mehr. Seine Schwester kümmert sich um die Beerdigung und bittet die Bank, das Geld an Sie auszuzahlen.

    Die Bank will das Geld hier hinterlegen, da die Erben unbekannt sind.

    Seht ihr darin einen Hinterlegungsgrund? Die Schwester ist ja bekannt, wohnt allerdings auch in Südafrika und möchte, dass das Geld nach Südafrika gezahlt wird. Diese müsste der Bank ja ggf. nur einen Erbschein vorlegen.

  • Es ist m.E. nicht gesagt, dass die Schwester (Allein-)Erbin geworden ist. Aus meiner Sicht sind die Erben derzeit unbekannt, so dass ich die HL annehmen würde.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Grundsätzlich ein Hinterlegungsgrund.

    Würde mir aber den Schriftverkehr mit dem Nachlassgericht vorlegen lassen oder dort selbst anfragen ("in obiger Angelegenheit wird um Mitteilung der Erben nach XY und Übersendung der entsprechenden Erbnachweise gebeten. Sollte die Erbfolge nicht durch Erbschein oder notarielles Testament nebst Eröffnungsprotokoll nachgewiesen sein, bitte ich mir dies ebenfalls mitzuteilen"). Oft genug stehen die Erben auch schon fest.

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