Hallo,
die Bank beantragt die Hinterlegung eines Girokontoguthabens, da der Kontoinhaber verstorben ist.
Der Verstorbene war Südafrikaner. Er war kinderlos und nicht verheiratet, Eltern und Großeltern leben nicht mehr. Seine Schwester kümmert sich um die Beerdigung und bittet die Bank, das Geld an Sie auszuzahlen.
Die Bank will das Geld hier hinterlegen, da die Erben unbekannt sind.
Seht ihr darin einen Hinterlegungsgrund? Die Schwester ist ja bekannt, wohnt allerdings auch in Südafrika und möchte, dass das Geld nach Südafrika gezahlt wird. Diese müsste der Bank ja ggf. nur einen Erbschein vorlegen.