auflösend bedingte Nacherbschaft

  • Hallo,
    ich habe folgendes Testament vorliegen:

    Wir die Eheleute a+b setzen uns gegenseitig zu befreiten Vorerben ein. Nacherbe und Erbe des Längstlebenden ist unser Sohn x. Der Nacherbfall tritt ein beim Tode des Längstlebenden oder dessen Wiederverheiratung. Der Längstlebende ist berechtigt, durch Vertrag unter Lebenden oder letztwillige Verfügung eine andere Bestimmung zu treffen, wobei sich der Kreis der Begünstigten auf unsere Kinder und deren Abkömmlinge beschränkt.

    Ich bin nun auf eine auflösend bedingte Nacherbfolge gestoßen. Ich habe aber meine Probleme mit einer evtl. Wiederverheiratung. Dann tritt ja der Nacherbfall ein, aber was ist mit einer evtl. anderweitigen Verfügung von Todes wegen des Vorerben. Diese wäre ja nicht bekannt.
    Wie könnte man so etwa im Erbschein formulieren?

    Danke

  • Die Vor- und Nacherbschaft begründet sich ja durch den ersten Erbfall.

    Selbst wenn der Vorerbe neu testiert, kann er nur die Schlusserbeneinsetzung ändern.

    Von daher Erbschein ganz normal wie bei Vor- und Nacherbschaft formulieren.

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