Bewilligung VKH

  • Guten Morgen,

    ich habe hier einen richterlichen Beschluss über die Bewilligung von VKH für das Scheidungs-, Versorgungsausgleichs- und das Verbundverfahren nachehelicher Unterhalt bis zu ein Antrag i.H.v. monatlich 237,00 Euro.

    Was bedeutet das jetzt genau? Bin etwas ratlos.....

  • Guten Morgen,

    das hört sich so an, als ob VKH für das Unterhaltsverfahren nur bezüglich eines Teils der insoweit geltend gemachten Forderung bewilligt worden ist. Gibt es denn schon eine richterliche Wertfestsetzung? Die müsste auch den gesamten beanspruchten Unterhalt umfassen. Wenn also zum Beispiel 300,00 EUR monatlich verlangt worden sind, müsstest Du bei der Festsetzung der VKH-Vergütung diese Position auf den Betrag herunterbrechen, für den VKH bewilligt worden ist. Die Berechnung ist dann nach Maßgabe des § 51 Abs. 1 Satz 1 FamGKG vorzunehmen (12 x 237,00 EUR). :)

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

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