Ich hab eine dumme Frage:
Kann die Teilungsversteigerung vor Ablauf von 6 Monaten wieder auf Antrag des Betreibenden (der auch die einstweilige Einstellung für 6 Monate beantragt hat) fortgesetzt werden, wenn diese gem. § 30 ZVG für 6 Monate eingestellt wurde.
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Ich hoffe, dass man aus meinen kryptischen Aussagen schlau werden kann.