Teilungsversteigerung - Fortsetzung

  • Ich hab eine dumme Frage:

    Kann die Teilungsversteigerung vor Ablauf von 6 Monaten wieder auf Antrag des Betreibenden (der auch die einstweilige Einstellung für 6 Monate beantragt hat) fortgesetzt werden, wenn diese gem. § 30 ZVG für 6 Monate eingestellt wurde.

    ....

    Ich hoffe, dass man aus meinen kryptischen Aussagen schlau werden kann. :oops:

  • Ja, das nach § 30 ZVG eingestellte Verfahren ist auf Antrag des Beitreibenden fortzusetzen, wenn die Fortsetzung vor Ablauf der Sechsmonatsfrist beantragt wird. Merke: Eine Einstellung nach § 30 ZVG erfolgt (auch in der Teilungsversteigerung) nicht befristet; vielmehr wird im Einstellungsbeschluss oder in einem Begleitschreiben nur auf die gesetzliche Folge gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 ZVG hingewiesen, wonach das Verfahren nach Ablauf der Sechsmonatsfrist aufgehoben werden muss, falls kein Fortsetzungsantrag eingeht.

    Insoweit unterscheidet sich die Einstellung nach § 30 ZVG von den Einstellungen nach § 180 Abs. 2 oder § 180 Abs. 3 ZVG, die befristet sind und bei denen der Antragsteller die Fortsetzung nicht vor Ablauf der Einstellungsfrist beantragen darf.

    Curiosity is not a sin.

    Einmal editiert, zuletzt von 15.Meridian (16. Oktober 2018 um 18:10)

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