Hallo an die Fachleute!
Eheleute A und B sind je zu 1/2 Anteil Eigentümer eines Grundstücks. Abteilung III ist belastet mit einer Eigentümer-Buchgrundschuld für beide Eheleute. Die Grundschuld ist nicht abgetreten.
Die Eheleute trennen sich. A überträgt ihren hälftigen Miteigentumsanteil an dem Grundstück an B.
Ist es korrekt, dass sie ihren Gläubigerstatus ("Anteil") an der Eigentümergrundschuld durch Abtretung an B abgeben muss, um keine Ansprüche mehr aus der Eigentümergrundschuld herleiten zu können?
Ich habe dazu folgendes gefunden:
https://www.iww.de/ve/archiv/teil…erklagen-f27911
(Ich hoffe, das ist keine allzu doofe Frage )