Guten Morgen,
ich habe eine sonstige notarielle Urkunde mit der Rechtswahl eines Italieners, dass deutsches Recht gilt und vom gleichen Tag ein notarielles Testament.
Ist doch richtig, dass ich die sonstige not. Urkunde nicht eröffne, oder doch?
sonstige notarielle Urkunde Rechtswahl
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Ich meine, man kann eine Rechtswahl nur in einer Verfügung von Todes wegen treffen, sodass die Urkunde als eine Verfügung von Todes wegen anzusehen ist und demnach zu eröffnen ist. Du brauchst also das Original.
Warum die Rechtswahl allerdings in einer separaten Urkunde getroffen wurde... Hab ich bisher nur zusammen gesehen.
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Ist ja keine Verfügung von Todes wegen, daher keine Eröffnung.
Ich würde das Testament eröffnen und ins Protokoll mit aufnehmen, dass der Erblasser mit notarieller Erklärung vom ... (UR-Nr. ...) des Notars XY eine Rechtswahl dahingehend getroffen hat, dass deutsches Recht anzuwenden ist.
Die Urkunde dann in Kopie an alle Beteiligte übersenden wie das Testament und fertig.
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Wie #2, s. Art. 22 EUErbVO und Erwägungsgründe Nr. 39
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Danke für die Antworten!
Ich werde eröffnen.
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