Enteignungsvermerk auch an Teilfläche

  • Im Grundbuch sind unter BV-Nr. 1 die Flst. 111 mit 200 m² und Flst. 222 mit 100 m² eingetragen.

    Das Regierungspräsidium ersucht um die Eintragung des Enteignungsvermerks an Flst. 111 sowie an Flst 222 bzgl. einer Fläche von 2m².

    Ich hatte diesen Fall noch nie. Ich würde eintragen: "Lastend auf Flst. 111 sowie auf 2 m² des Flst. 222: Das Enteignungsverfahren ist eingeleitet. Bezug: Ersuchen des ..."

    Ist das so korrekt?

  • Eintragung auf BV Nr. 1:
    Das Enteignungsverfahren ist hinsichtlich Flurstück 222 bzgl. einer Teilfläche von ca. 2 qm und hinsichtlich Flurstück 111 eingeleitet.
    Bezug: Ersuchen des .....

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