Im Grundbuch sind unter BV-Nr. 1 die Flst. 111 mit 200 m² und Flst. 222 mit 100 m² eingetragen.
Das Regierungspräsidium ersucht um die Eintragung des Enteignungsvermerks an Flst. 111 sowie an Flst 222 bzgl. einer Fläche von 2m².
Ich hatte diesen Fall noch nie. Ich würde eintragen: "Lastend auf Flst. 111 sowie auf 2 m² des Flst. 222: Das Enteignungsverfahren ist eingeleitet. Bezug: Ersuchen des ..."
Ist das so korrekt?