Hallo zusammen,
folgende Situation:
Im Grundbuch wurde nach einem Erbfall eine Erbengemeinschaft bestehend aus den 4 Kindern des Erblassers eingetragen.
Es sind aber gar nicht die 4 Kinder Erben, sondern nur 2 von Ihnen. (Nachweis wurde geführt durch einen notariellen Erbvertrag in dem nur zwei der Kinder zu je 1/2 als Erben eingesetzt wurden.) Dieser Erbvertrag lag auch mit Eröffnungsprotokoll schon bei der Grundbuchberichtigung vor.
Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, was da schief gegangen ist.
Jedenfalls rief mich jetzt die eine (tatsächliche Erbin an). Für Sie ist in dem Erbvertrag auch ein Vorausvermächtnis festgehalten, um das Sie sich jetzt kümmern will. Dabei fiel mir dann auch die falsche Eintragung auf.
Die Frage ist also: Was tun?
ich hatte an einen Amtswiderspruch gedacht.
Dazu hätte ich aber noch einige Fragen:
-Berechtigte wären doch dann die beiden tatsächlichen Erben, sehe ich das richtig?
-Muss ich alle 4 eingetragenen Eigentümer oder nur die beiden "falschen" vorher anhören?
-Komme ich irgendwie um die Anhörung drum rum? Ich schätze ja mal nicht, aber ich werde voraussichtlich zum 01.11. versetzt und fänd es so blöd das meinem Nachfolger liegen zu lassen...
Würde mich da sehr über Hilfestellungen freuen.
Vielen Dank.
Falls ich Informationen vergessen habe, bitte nachfragen.