Neues Aufgebotsverfahren

  • Hallo.
    Mir stellt sich eine Frage hinsichtlich der Anlegung eines neuen Verfahrens.

    Ursprünglich wurde ein Antrag auf Kraftloserklärung eines Grundpfandrechtsbriefes gestellt, hierfür ein Verfahren angelegt und ein Kostenvorschuss gefordert. Nach gerichtlicher Prüfung und Beanstandung des Antrags und Nachforderung diverser Unterlagen stellt sich heraus, dass gar nicht klar ist, ob der Brief abhandengekommen ist, oder ob das Grundpfandrecht abgetreten worden ist. Der Antragsteller korrigiert kurzerhand seinen Antrag und begehrt jetzt das Aufgebotsverfahren zum Ausschluss des Grundpfandrechtsgläubigers.

    Nach meiner Auffassung handelt es sich um zwei völlig verschiedene Aufgebotsverfahren mit unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen und Voraussetzungen. Muss hier nicht ein neues (kostenpflichtiges) Verfahren angelegt werden? Sprich Antrag Kraftloserklärung Urkunde ist zurückzunehmen und einen neuer Antrag auf Aufgebot des Grundpfandrechtsgläubigers ist zu stellen.


    Liebe Grüße

  • Ich finde, dass man schon irren kann und seinen Antrag abändern kann. Die kostenrechtliche Behandlung ist natürlich etwas anderes. Ich würde keine neue Akte anlegen. Das dürfte die AktO kaum zulassen. Ob hier 2 Gebühren erhoben werden müssen, bin ich mir nicht sicher. Ggf. kann mal den Bezirksrevisor nach seiner Meinung fragen.

    How can I sleep with Your voice in my head?

  • Warum sollte ein bereits gestellter Antrag nicht abgeändert werden können? Solange noch keine abschließende Entscheidung in der Sache ergangen ist, dürfte das doch ohne Probleme möglich sein.

    Und da es dann immer noch ein Verfahren ist, dürfte die Gerichtsgebühr auch nur einmal zu erheben sein.

  • Und da es dann immer noch ein Verfahren ist, dürfte die Gerichtsgebühr auch nur einmal zu erheben sein.

    Ich habe mal bei mir recherchiert. Es ist nur ein Verfahren und somit bleibt s bei einer Gebühr. Ich stimme damit ZorrO zu.

    How can I sleep with Your voice in my head?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!