Hallo,
der Verstorbene hat folgendes Testament gemacht:
"Ich setze meine Tochter X und deren Ehemann Y zu meinen alleinigen Erben ein. Sollte einer der beiden Elternteile ableben, so tritt an ihre Stelle die Tochter Z"
Damals wurde folgender Erbschein erteilt:
Erben sind X und Y zu je 1/2.
Y ist jedoch nur nichtbefreiter Vorerbe. Nacherbfolge ist angeordnet. Nacherbe ist Z. Die Nacherbfolge tritt mit dem Tod des Vorerben ein.
Ich hätte den Erbschein anhand des Wortlaut des Testaments nie so erteilt. Jetzt ist Y verstorben. Der Erbschein muss eingezogen werden. Ein neuer Erbschein soll erteilt werden. Kann man sich nun (nach mehr als 30 Jahren) auf den Standpunkt stellen, dass man das Testament anders auslegen würde und keinne Erbschein für X und Z zu je 1/2 erteilen würde?
Meiner Meinung nach wäre es falsch, den Erbschein so zu erteilen, nur weil das Testament damals so ausgelegt wurde, wenn ich anderer Meinung bin.
Was sagt ihr dazu?