Erbausschlagung - muss die Erklärung im Original vorgelegt werden?

  • "Tolle" Einstellung für eine Betreuerin! :(

  • Kann man sicherlich so sehen. Aber ich mache das ganze freiwillig für einen Verwandten, wie ich im Ausgangspost geschrieben habe, bekomme nichts dafür und habe nebenbei auch noch einen anderen Job.
    Das Betreuungsgericht weigert sich, die Genehmigung zu erteilen, das Nachlassgericht versteht nicht, weshalb die Genehmigung nicht erteilt wird und wo das Problem liegt und ich bin die Dumme, obwohl dem Gericht alles vorliegt.
    Da muss sich keiner wundern, wenn zukünftig keiner mehr bereit ist, freiwillig eine Betreuung zu übernehmen - das ist nämlich jetzt das Ergebnis von dieser Aktion.


  • Zugegebenermaßen war ich bei meinem letzten Kommentar von einer beruflichen Führung der Betreuung ausgegangen. :oops:

    Bei einer ehrenamtlichen Betreuung für einen Angehörigen kann ich den Unmut hingegen verstehen. Tut mir leid, wenn mein Beitrag dadurch zu hart ankam.

  • 1. Gedanke:
    "Bekomme nichts dafür." ist kein Argument. Vielmehr ein Fall von selbst schuld, da es ja die Aufwandsentschädigung gibt...

    2. Gedanke:
    Wenn man jetzt also fröhlich durch Nichtstun das Betreuungsgericht zur Versagung der Genehmigung bringt, läuft der Betroffene, für den man als Betreuer ja so fürsorglich tätig ist, Gefahr, das nicht gewollte Erbe antreten zu müssen. Kann wohl nicht die Lösung sein. Verschließt sich das Nachlaßgericht der Bitte, eine (beglaubigte) Abschrift an das Betreuungsgericht zu geben? (s. #7) Reicht das dem Betreuungsgericht dann nicht, bleibt nur das Rechtsmittel gegen die Versagung der Genehmigung, wobei hier auf die Wirksamkeit des Ablehnungsbeschlusses, Fristen und die (ggf. fehlerhaft fehlende) aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels zu achten ist.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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