Einziehung: Anmeldung durch Tatverletzten

  • Guten Morgen :)
    Ich bin neu hier und starte gleich mal mit einer Frage zur Einziehung in die Runde...:oops:

    Folgender Sachverhalt: Einziehung des Wertes des Erlangten i.H.v. 238 € wurde im Strafbefehl angeordnet. Mitteilung an den Tatverletzten ging raus. Jetzt meldet der RA des Tatverletzten noch die RA-Vergütung sowie ZV-Kosten etc. mit an (über 800,00 € insgesamt).
    M.E. geht das nicht, also kann das nicht mit ausgekehrt werden, oder? Und wie ist weiter zu verfahren? Entscheidet das der Rechtspfleger auf Grundlage der zugrundeliegenden Entscheidung oder ist hier eine Entscheidung durch das Gericht zu treffen?

    Vielen Dank schon mal :)

    LG

  • Noch etwas: Es gibt überhaupt keine Kostengrundentscheidung für die Beteiligten im Einziehungsverfahren. Daher kann der RA seine Kosten nur gegenüber dem Auftraggeber geltend machen.

    Evtl. könnte der Tatverletzte den Täter auf Zahlung der Rechtsanwaltskosten verklagen (möglicherweise ergibt sich aus § 823 BGB ein Erstattungsanspruch), aber das wäre dann ebenfalls nicht deine Baustelle.

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