Hatte das schon mal jemand:
Ein Energieversorger händigt den beiden Miteigentümern je ein handschrifltich ergänztes Musterformular für eine Dienstbarkeitsbestellung aus. Jeder der Miteigentümer läßt anschließend seine Unterschrift bei einem anderen Notar beglaubigen. Danach werden mir die Bewilligungen zur Eintragung der Dienstbarkeit vorgelegt. Der Zusammenhang der Bewilligungen ergibt sich zwar über den gleichen Inhalt der Urkunden, aber reicht das?