Bilanz bei Umwandlungsvorgängen

  • Hallo,

    ich stehe gerade völlig auf dem Schlauch und hoffe auf Hilfe:

    Ich habe eine Verschmelzung einer KG auf eine andere KG.

    Meine KG ist der übertragende Rechtsträger. Bei der übernehmenden KG erfolgt eine Erhöhung der Kommanditeinlagen der Kommanditisten.

    Im Verschmelzungsvertrag (von Mitte Mai 2018) ist festgelegt, dass der Verschmelzung die Bilanz des übertragenden RT zum 31.05.2018 zugrunde gelegt wird.

    Ich finde es gerade sehr merkwürdig, dass Bezug genommen wird auf eine Bilanz, bei der der Stichtag nach dem Abschluss des Verschmelzungsvertrages liegt.

    Bisher habe ich in Kommentierungen nichts dazu gefunden, dass es so nicht geht. Dort ist immer nur aufgeführt, dass die Bilanz auf einen höchstens 8 Monate vor der Anmeldung liegenden Stichtag aufgestellt sein darf (so wie es in § 17 Abs. 2 Satz 4 UmwG steht).

    Liege ich hier also falsch und es ist wie vorliegend möglich?

    Habt ihr Fundstellen für mich, aus denen sich ergibt, ob oder ob so etwas nicht geht?

    Vielen Dank im Voraus

  • Dass der Stichtag der Schlussbilanz (und damit auch der Umwandlungsstichtag) nach dem Zeitpunkt des Abschlusses des Verschmelzungsvertrags liegt, ist völlig unproblematisch.

    Fundstelle zB: Schmitt/Hörtnagl/Stratz, Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz, 8. Auflage 2018, § 17 UmwG Rn. 36 (m.w.N.).

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