Guten Morgen!
Folgender Sachverhalt: Das Gericht hat unter Einbeziehung und unter Auflösung einer anderen (Gesamt)Freiheitsstrafe zwei neue Gesamtstrafen gebildet sowie die Unterbringung nach § 63 StGB angeordnet. Vorwegvollzug wurde nicht angeordnet. U-Haft hat VU auch erlitten.
Wie führe ich jetzt die fiktive Strafzeitberechnung durch? Dass ich den Maßregelbeginn als fikt. SB nehme ist klar, aber berechne ich nun nach der Reihenfolge § 43 StVollStrO (jeweils bis zum 2/3-Termin)? Steh da gerade völlig auf dem Schlauch.
Hab ich dann auch zwei vikariierende Zeiträume?