Unbekannter Rechtsnachfolger

  • Ich habe hier einen Freigabeantrag, über den ich auchbereits entschieden habe. Die Schuldnerin war dringend auf das Geld angewiesen.


    Die Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite ist aber nichtgeklärt. Gläubiger waren zwei Rechtsanwälte. Weder die Schuldnerin noch derDrittschuldner konnten Rechtsnachfolger benennen bzw. die Drittschuldnerin hatals Rechtsnachfolger den Nachlasspfleger benannt.

    Bezüglich des einen Rechtsanwalts war auch Nachlasspflegschaftangeordnet, die wieder aufgehoben worden ist. Das Nachlassgericht teilte mit,dass von diesem RA ein weiterer Rechtsanwalt die Kanzlei abgewickelt hat.

    Was mache ich jetzt mit dem erlassenen Beschluss? An dieabwickelnde Kanzlei zustellen?

    Oder wohlmöglich die Akte einfach weglegen, da keinRechtsnachfolger zu ermitteln ist.
    Die abwickelnde Kanzlei meldete sich auch auf meineschriftliche Mitteilung nicht.

    Ich habe derzeit keine Ahnung, wer Rechtsnachfolger ist. Rechtsnachfolgermüssten ja theoretisch die Erben der zwei Rechtsanwälte sein oder?

    Ich bin momentan echt ratlos und hoffe auf eure Ratschläge

  • Es wäre hilfreich gewesen zu erwähnen, dass beide Anwälte verstorben sind.

    Bei der RA-Kammer nachfragen, wer die Kanzlei übernommen hat.
    Beim zuständigen Nachlassgericht nachfragen, wer Erben sind.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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