Insoverwalter ist verschwunden

  • Hat jemand schon einmal ein Verfahren bearbeitet, in dem der Verwalter ábgetaucht ist? Wie bekommt man denn diese Verfahren beendet? Verfahrensstand lautet wie folgt:
    - ST hat bereits stattgefunden
    - Ausschüttung ist nur teilweise erfolgt

    Ich habe erstmal nen neuen Verwalter eingesetzt. Der kommt jedoch momentan noch nicht an die Bankunterlagen ran wg. Bankgeheimnis. Ob auf dem AK noch Geld ist, ist daher unklar.

    Ach bevor Ihr fragt:

    - Bankverbindung geschäftlich besteht nicht mehr
    - ZV-Auftrag GV konnte nicht durchgeführt werden, weil Büro zu
    - Untreueverfahren StA eingestellt, weil Beschuldigter unbekannt verzogen

    Meine Kollegin und ich sind bissl ratlos. Zwei Verfahren sind hier noch anhängig (Jhrg. 2008 und 2009).

  • Ich hatte derartige Fälle zwar noch nicht, aber ist dasnicht ein klassisches Beispiel für die Problematik Sonderkonto-Anderkonto?
    Auf ein sog. Sonderkotno (BGH) dürfte der neue Verwalterwomöglich direkt Zugriff bekommen. An das Guthaben vom Anderkonto kommt ernicht so einfach ran.


    Und was genau meinst dumit „Ausschüttung ist nur teilweise erfolgt“? Habenalle Gläubiger gleichmäßig bereits eine Quotenausschüttung erhalten und standeine weitere Ausschüttung wegen weiterer Einnahmen an? Oder haben nur einzelneGläubiger eine Quote erhalten und andere wiederum nicht? 


    Wenn die Gläubiger gleichmäßig ihre Quote erhalten haben und dasrestliche Geld veruntreut wurde, dann dürfte der Masse doch eine (ggf. uneinbringliche)Forderung gegenüber dem alten Verwalter zustehen. Kann der neue Verwalter dieseForderung nicht realisieren, dann wird sie wohl auszubuchen und dasVerfahrenabzuschließen sein.

  • Der bisherige Verwalter konnte noch nicht an alle ausschütten, weil nicht mehr alle Gläubiger "ansprechbar" waren. Hierbei handelte es sich meist um Firmen, die nicht mehr existent waren oder verstorbene Gläubiger. Er hatte angefragt und sollte entsprechend hinterlegen, was eben bisher nicht erfolgt ist. Daher haben noch nicht alle ihr Geld.

    Ja, das Thema Ander- und Sonderkonto sagt mir was :eek:

  • hm, also gezüglich des abgetauchten Verwalters dürfte vor dem Hintergrund der "Anderkonten" mal ganz schnell eine Abteilungsbesprechung angesagt sein und darüberhinaus ein Ratschluss mit anderen Gerichten zu suchen, sofern der Verwalter dort bestellt wird. Die Problematik, dass in einem ! Verfahren derzeit ein Ausschüttungsproblem besteht, dürfte wohl das geringste sein ! vlt.mal auf BAK-Inso schlau machen.
    greez

    Def

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Wir haben auch einen Verwalter, der Gelder veruntreut hat und aus dem Amts entlassen worden ist. Nunmehr stellt sich uns die Frage, ob wir die Gläubiger davon in Kenntnis setzen sollen, wieviel Geld im Verfahren verschwunden ist.

  • Nunmehr stellt sich uns die Frage, ob wir die Gläubiger davon in Kenntnis setzen sollen, wieviel Geld im Verfahren verschwunden ist.

    Welchen Grund könnte es dafür geben.
    Ich meine, dass mögliche Rechte (wie Antrag auf Versagung auf Restschuldbefreiung im Verfahren des ehemaligen Verwalters) doch nur die aktuell eingesetzten Verwalter wahrnehmen können.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • "Aus der Hüfte geschossen" meine ich, dass der geschädigte Insolvenzschuldner (nicht dessen Gläubiger) die Rechte wahrnehmen kann/muss.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • "Aus der Hüfte geschossen" meine ich, dass der geschädigte Insolvenzschuldner (nicht dessen Gläubiger) die Rechte wahrnehmen kann/muss.

    Ist der Schuldner denn geschädigt? Der hat doch wohl in der WVP abgeführt.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Wir haben auch einen Verwalter, der Gelder veruntreut hat und aus dem Amts entlassen worden ist. Nunmehr stellt sich uns die Frage, ob wir die Gläubiger davon in Kenntnis setzen sollen, wieviel Geld im Verfahren verschwunden ist.


    Verwalter der Geld veruntreut hat, heißt doch eröffnetes Verfahren. Dann ist ein sinderverwalter einzusetzen, der den Schaden bei dem ehemaligen Verwalter betreibt. Die Gläubigerwürde ich nicht unbedingt informieren

  • In diesem Fall verstehe ich, dass Rainer sich bedeckt halten möchte.
    Aber ohne etwas mehr Hintergründe ist die Frage schwer zu verstehen.

    Über das Vermögen des veruntreuenden Insolvenzverwalter wurde mittlerweile ebenfalls ein insolvenzverfahren eröffnet.
    Ich verstehe die Frage von Rainer so, dass er fragt, wer die Rechte ihm gegenüber wahrnimmt, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen der von ihm geschädigten Schuldner aufgehoben wird.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Über das Vermögen des veruntreuenden Insolvenzverwalter wurde mittlerweile ebenfalls ein Insolvenzverfahren eröffnet.

    Und das schon etwas länger.


    Ich verstehe die Frage von Rainer so, dass er fragt, wer die Rechte ihm gegenüber wahrnimmt, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen der von ihm geschädigten Schuldner aufgehoben wird.

    Dann wird es aber kompliziert, weil der neue Verwalter diesen Schaden gegenüber dem EX geltend machen müsste. Hat er das versäumt oder in die Verjährung laufen lassen, dann wäre er dran. Dabei stellt sich noch die Frage, wie hoch der Schadenersatz gegenüber dem NEU ist, doch sicherlich nur in Höhe der zu erwartenden Quote bzw. was nach Abschluss des Verfahrens dann noch vom Schuldner zu bekommen wäre

    In der WVP müsste es mE jeder Gläubiger selbst machen. Dazu müsste man aber wissen, was der EX an Beträgen eingenommen hat und wie hoch die Quote in dem jeweiligen WVP-Verfahren ist.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • irgendwie wird das jetzt schräg, oder ich bin zu blöd den Sachverhalt zu verstehen.

    1. laufendes Verfahren mit veruntreuendem Verwalter
    - Entlassung
    - neuer Verwalter, der macht die Haftungsansprüche geltend

    2. aufgehobenes Verfahren mit veruntreuendem (Abtretungs-) Treuhänder
    - Entlassung
    - Bestellung eines neuen Treuhänders (der muss dann die normalen Treuhändertätigkeiten in Folge wahrnehmen)

    Auskunftsansprüche gegen den bisherigen Treuhänder:
    - das Insolvenzgericht über 58 InsO
    - ob der Schuldner oder die Gläubiger qua 259 BGB ist ne spannende Frage (ich sehe dies als mehrseitige Treuhand an, ohne jetzt schlaue Kommentare zu befragen, aber ich kann das gerne näher begründen (also nicht das mit den Kommentaren, sondern mit der Mehrseitigkeit)

    - SEA gegen den bisherigen Treuhänder
    - - die Gläubiger aus dem Treuhandverhältnis eindeutig ja
    - - der Schuldner aus dem Treuhandverhältnis eindeutig ja, weil die Forderungen mit RSB nicht erlöschen (noch schlimmer: Ausfall bei Nichterteilung der RSB)

    Dei Anforderungen an eine SEA-Berechnung dürften nicht allzu hoch sein, da schuldnerseitig sicherlich dazu vorgetragen werden könnte.

    Aber wie gesagt, der Sachverhalt liegt mir noch etwas im Dunkeln.
    Abschlussanmerkung:
    bei Veruntreuungen durch einen Sozius oder einer Sozia (wir wollen ja schön politisch korrekt sein) stellt sich immer auch die Haftungsfrage aller Kanzleiangehörigen....... aber das ist eine andere Geschichte .....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!