Anfechtung Darlehensraten Nachlassinsolvenz

  • Hallöchen,

    ich benötige euer Schwarmwissen.

    Folgender Fall:

    Person X verstirbt, die Bank zieht (solange noch Guthaben auf dem Konto) weiter fleißig ihre Darlehensraten ein.

    Irgendwann ist das Guthaben ziemlich aufgebraucht und auch eine Nachlassinsolvenz beantragt.

    Ich bin außerhalb des 3 Monatszeitraums. Nach langem hin- und her bin ich -eigentlich- der Meinung, dass ich hier nichts anfechten kann,
    da keine Rechtshandlung des Schuldners vorliegt bzw. auch die Erben keine Handlung vorgenommen haben...also §§ 133, 322 InsO schonmal rausfallen.

    Könnt ihr mich von der Leitung schubsen bzw. bestätigen in meiner Annahme?

    Darf die Bank einfach weiter fröhlich ihre Darlehensraten einziehen? Grundsätzlich denke ich ja, weil die (potentiellen) Erben würden das Darlehen ja auch weiter bedienen müssen :gruebel:

    Vielen Dank :D:D:D

  • spannende Frage !
    Normalerweise 672 BGB, aber ob die Fortsetzung noch im Interesse des Verstorbenen ist ....
    ich würd da erstmal ne Anfechtungslage raushauen......

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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