Widerruf des Erbvertrages durch späteres Testament

  • Hallo,
    habe eine Frage an erfahrene Kollegen:
    Die Erblasserin hat 1993 ein Erbvertrag errichtet: sie hat ihre 4 Kinder: A,B,C und D zu ihren Erben zu gleichen Teilen eingesetzt. Bei Errichtung des Erbvertrages war nur die Tochter A anwesend (der Erbvertrag wurde von d. Erblasserin und A unterschrieben). 2011 errichtete die Erblasserin ein not. Testament in dem sie die Tochter A zu ihrer alleinigen Erbin eingesetzt.
    Durfte die Erblasserin durch das Testament ihre Erbeinsetzung aus 1993 ändern?

  • Die Erblasserin hat im Erbvertrag bestimmt: Tochter sollte als Vorausvermächtnis Hausgrundstück A erhalten (wofür A sich verpflichtete die Pflege der Mutter zu übernehmen, soweit diese im häuslichen Rahmen möglich wäre), Sohn B sollte als Vorausvermächtnis Grundstück B erhalten. Die Erblasserin hat sich das Recht vorbehalten über ihre persönlichen Gegenstände (Hausrat und Schmuck) durch weitere letztwillige Verfügung abweichend vom Erbvertrag zu verfügen.

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