Hallo,
habe eine Frage an erfahrene Kollegen:
Die Erblasserin hat 1993 ein Erbvertrag errichtet: sie hat ihre 4 Kinder: A,B,C und D zu ihren Erben zu gleichen Teilen eingesetzt. Bei Errichtung des Erbvertrages war nur die Tochter A anwesend (der Erbvertrag wurde von d. Erblasserin und A unterschrieben). 2011 errichtete die Erblasserin ein not. Testament in dem sie die Tochter A zu ihrer alleinigen Erbin eingesetzt.
Durfte die Erblasserin durch das Testament ihre Erbeinsetzung aus 1993 ändern?
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