Ich will hier mal ein etwas "artfremdes" Thema starten. Ein sehr bekannter und sehr günstiger Kfz-Versicherer scheint zu folgender Praktik übergegangen zu sein:
Fast alle - zumindest kleineren - Ansprüche eines Unfallgegners werden zurückgewiesen. Das gilt auch für berechtigte Ansprüche. Kommt es dann zum Prozess, wird der Anspruch sofort reguliert, einer Erledigterklärung des Klägers wird schon im Vorfeld zugestimmt, und die Versicherung erklärt sich bereit, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen (im Hinblick auf Nr. 1211 Nr. 4 KV GKG).
Soweit so (un)gut. Das Problem:
Regelmäßig wird der Fahrer/Halter des Kfz ebenfalls verklagt. Ich habe jetzt zwei Fälle in der Kostenerinnerung (es wurde Erinnerung gegen den KfB eingelegt mit dem Ziel der Reduzierung der GK von 3,0 auf 1,0 Gebühren), in denen der Fahrer/Halter keine Erklärungen abgegeben hat. Das Gericht hat nach § 91a ZPO nach Lage der Akten entschieden und den Beklagten als Gesamtschuldner die Kosten auferlegt. Im Hinblick auf die beklagte Versicherung ist die Ausnahme der Nr. 1211 Nr. 4 KV GKG zwar erfüllt, aber nicht im Hinblick auf den beklagten Fahrer/Halter. Ich bin daher der Auffassung, dass hier eine Reduzierung nicht eingetreten ist, da das Gericht ja (auch) nach Lage der Akten entschieden hat (ist in den Gründen auch so enthalten).
Hat jemand von Euch ähnliche Probleme oder Erfahrungen mit Kfz-Versicherern?
Mal abgesehen davon ist die Masche völlig unseriös. Wenn nur 10-20% der berechtigten Ansprüche eingeklagt werden, mach die Versicherung einen Gewinn, zumal sich die Verfahrenskosten bei niedrigen Werten in Grenzen halten.