Die Ehefrau des ERblassers und seine beiden Kinder haben das Erbe wegen drohender Verschuldung des Nachlasses ausgeschlagen.
Nachlassflegschaft ist angeordnet- ein Antrag auf Eröffnung der Nachlassinsolvenz ist gestellt.
Nun teilt die Ehefrau noch 6 Geshwister des Erblassers mit zahlreichen Abkömmlingen mit.
Muss ich diese im Hinblick auf die bereits eingestielte Haftungsbeschränkung noch vom Erbanfall benachrichtigen?