Eintrag ins Schuldnerverzeichnis trotz laufenden Inso-Verfahrens

  • Hallo zusammen,

    ich habe hier einen Widerspruch der Schuldnerin gegen die Eintragungsverfügung der Gerichtsvollzieherin ins Schuldnerverzeichnis. Die Schuldnerin trägt vor, sie befindet sich seit 2012 im Insolvenzverfahren.

    Laut GV-Ake ist hier Grundlage ist ein ZV-Auftrag, Titel ist ein VB aus 2007.

    Ich tendiere eigentlich dazu, dem Widerspruch stattzugeben, mir fehlt aber eine fundierte Begründung.

  • Ja nach Formulierung der (rechtsunkundigen) Schuldnerin dürfte ggf. eher von einer Vollstreckungserinnerung auszugehen sein (§ 766 ZPO). In diesem Rahmen prüft der Richter auch etwaige Vollstreckungshindernisse.

    Was liegt dir denn derzeit vor? Hat die Schuldnerin die Tatsache der Inso bereits dem GVZ mitgeteilt?

  • Die Schuldnerin legt Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung der OGV'in ein.

    Der Widerspruch datiert vom 09.11.17 und wurde mir erst jetzt vorgelegt. Ich habe mir GV-Akte kommen lassen, um den Sachstand zu sehen.

    Die Schuldnerin schreibt in ihrem Widerspruch, dass sie versucht hat, die OGV'in telefonisch zu erreichen, was ihr aber nicht gelungen sei.

    Ich nehme mal an, dass das Inso-Verfahren noch läuft, wurde am 12.12.2012 eröffnet.

  • Die Schuldnerin legt Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung der OGV'in ein.

    Der Widerspruch datiert vom 09.11.17 und wurde mir erst jetzt vorgelegt. Ich habe mir GV-Akte kommen lassen, um den Sachstand zu sehen.

    Die Schuldnerin schreibt in ihrem Widerspruch, dass sie versucht hat, die OGV'in telefonisch zu erreichen, was ihr aber nicht gelungen sei.

    Ich nehme mal an, dass das Inso-Verfahren noch läuft, wurde am 12.12.2012 eröffnet.


    Das Eröffnungsdatum spricht sehr dagegen, dass das Inso-Verfahren noch läuft. Solange sollte das Verfahren bei der Verbraucherinso nicht dauern.

  • Unabhängig davon hat der GV eine Abhilfebefugnis. Also alles erstmal diesem vorlegen zur Entscheidung (Beschluss mit Gründen).

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich nehme das Thema nochmal auf.

    Anordnung Eintragung im Schuldnerverzeichnis am 02.08. (zugestellt an Schuldner am 08.08.)
    Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung am 12.08.
    Widerspruch ist unbegründet (Termin wurde nicht wahrgenommen da Schuldner psychisch angeschlagen).
    Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen am 17.08. (zugestellt an Schuldner am 19.08.)
    Eintragungsanordnung am 30.08.
    Widerspruch gegen den Beschluss vom 17.08. durch Schuldner (eingegangen am 06.09.)
    --> als Beschwerde gewertet.

    Mitteilung durch Gläubiger, dass das Insolvenzverfahren gegen den Schuldner bereits am 02.11.2021 eröffnet wurde und aufgrund dessen der Antrag auf Durchführung der Vollstreckung am 31.08. zurückgezogen wurde. Forderung wurde zur Tabelle angemeldet.

    Was muss ich jetzt machen?
    Wäre dann die Vollstreckung nicht unzulässig gewesen und der Widerspruch begründet? Auch wenn sie nicht so argumentiert hat?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!