Hallo zusammen,
im RSB-Verfahren ergeben sich über eine Nachtragsverteilung EUR 20.000,00 Einnahmen. Die Insolvenzforderungen belaufen sich lediglich auf EUR 5.000,00.
Nehme ich als Grundlage meiner Vergütungsberechnung für die Nachtragsverteilung EUR 20.000,00 oder lediglich die Summe, die zur Deckung der restlichen Verfahrenskosten sowie der o.g. Insolvenzforderungen in Höhe von EUR 5.000,000 ausgereicht und deutlich weniger als EUR 20.000,00 betragen hätten.
Letztendlich kann das Gericht ja einwenden: Wieso lieber IV, zieht du nicht lediglich den noch erforderlichen Restbetrag für 100 % Quotte ein, sondern gleich alles Geld, sodass deine Vergütung höher ausfällt und überschießende Beträge wieder an den Schuldner ausgekehrt werden müssen.