Verstorben ist Sohn S. Die Geschwister G1 bis G5 haben das Erbe ausgeschlagen. Zuständig ist ein anderes Gericht.
Vater V ist verstorben, bevor er ausschlagen konnte. Er ist beerbt worden von den G1 bis G5. Erbschein ist erteilt. Das Ausschlagungsrecht ist auf G1 bis G5 übergegangen. G1 bis G5 haben auch als Erbeserben nach S ausgeschlagen.
Nun schickt mir das andere Gericht die Ausschlagungserklärungen und bittet mich, den Erbschein nach V zu ergänzen. Ich verstehe nicht, was ich ergänzen soll. Übersehe ich etwas?