Erbschein nach Ausschlagung ergänzen?

  • Verstorben ist Sohn S. Die Geschwister G1 bis G5 haben das Erbe ausgeschlagen. Zuständig ist ein anderes Gericht.

    Vater V ist verstorben, bevor er ausschlagen konnte. Er ist beerbt worden von den G1 bis G5. Erbschein ist erteilt. Das Ausschlagungsrecht ist auf G1 bis G5 übergegangen. G1 bis G5 haben auch als Erbeserben nach S ausgeschlagen.

    Nun schickt mir das andere Gericht die Ausschlagungserklärungen und bittet mich, den Erbschein nach V zu ergänzen. Ich verstehe nicht, was ich ergänzen soll. Übersehe ich etwas?

  • Ich würde mal den Kollegen beim anderen Gericht anrufen und nachfragen was er meint.

    Es ist schon fraglich wie überhaupt "ergänzen" gemeint ist. Eigentlich bleibt nur den Erbschein bei Unrichtigkeit einzuziehen oder eine Berichtigung wegen Schreibfehler o.ä.
    Womöglich wollte er auf einen Schreibfehler hinaus. Aber dann sollte man dies doch eig. genau beziffern.

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