Richter vor Protokollunterzeichnung erkrankt

  • Hallo zusammen,

    ich bräuchte mal eure Hilfe.

    Am 24.11.2017 wurde im Termin der Freispruch verkündet. Die Rechtskraft wurde mit dem 02.12.2017 bescheinigt. Der Richter ist jedoch vor Protokollunterzeichnung erkrankt und seitdem auch nicht wieder zurück gekehrt. Das Protokoll ist also bisher nur von der Protokollkraft unterschrieben worden.
    Der Rechtsanwalt beantragt den KFB gegen die Landeskasse. Der angehörte Bezi wendet ein, dass die Rechtskraftbescheinigung falsch wäre, da das Urteil nicht an die StA zugestellt wurde. Daraufhin wurde dem Bezi mitgeteilt, dass der Freispruch der StA nicht zugestellt werden muss.
    Der Bezi ist weiterhin der Meinung, dass die Erstattung aus der Landeskasse nur aufgrund eines unterschriebenen, mit Gründen versehenen, rechtskräftigen Urteils erfolgen kann. Auch sei der Rechtskraftvermerk offensichtlich nicht zutreffend.

    Wie seht ihr das? Ist der Rechtskraftvermerk falsch? Kann die Festsetzung gegen die Landeskasse trotz fehlen der Unterschrift erfolgen?
    Vielleicht hatte schon mal jemand so einen Fall.

    Vielen Dank

  • Ist zwar eine ungewöhnliche Konstellation, aber ich sehe nichts, was gegen eine Festsetzung sprechen würde.

    Weder ist das schriftlich formulierte Urteil Voraussetzung für eine Festsetzung, noch ist der erteilte Rechtskraftvermerk falsch. In Strafverfahren beginnt die Frist für eine eventuelle Berufung schon mit der Verkündung des Urteils.

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