Guten Tag in die Runde!
Der Testamentsvollstrecker ist geschäftsunfähig geworden und hat einen gerichtlich bestellten Betreuer bekommen.
Ich nehme an, das TV-Amt geht nicht auf den Betreuer über?
Was hat das Nachlassgericht nun zu tun?
Grüße Döner
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!