Rechtspfleger/Amtsanwalt - War es das?

  • Hallo ihr Lieben,

    ich wollte mal fragen, ob es nach dem Amtsanwalt noch weitere Berufsmöglichkeiten gibt.
    Hat z.B. jemand von euch den Master of Law und ist damit in den höheren Dienst bekommen?

    Im übrigen würde es mich auch interessieren, da ich fest vorhabe ein Rechtspfleger-Studium 2020 anzustreben, wie die Chancen stehen, direkt nach dem dualen Studium zum Amtsanwalt ernannt zu werden, bzw. zumindest in die Sonderlaufbahn sofort zu kommen oder muss man erst einige Jahre als Rechtspfleger arbeiten?

    Im übrigen wie ist der Alltag eines Amtsanwalts? Ich habe mir die OrgStA durchgelesen und da ist ja fest definiert für welche Straftaten man zuständig ist. Erhält man aus allen Bereichen, für die ein Amtsanwalt zuständig ist, Ermittlungsakten oder ist man z.B. nur für Verkehrsstraftaten zuständig?

    Vielen Dank im Voraus!

    Grüße

  • Kommt ganz darauf an, wie immer. Ein Master ist keine Garantie für den Zugang zum höheren Dienst, es kommt auf die jeweilige Stelle, das landeseigene Laufbahnrecht etc. an. In Berlin gibt es bspw. gar keine Möglichkeit für Rechtspfleger, in den höheren Dienst zu gelangen. Die wäre nur mit eigeninitiativer Weiterentwicklung möglich und im Anschluss auch nur außerhalb der Justiz.

    Zum Studium "Amtsanwalt" kann man hier hingegen schon als Probebeamter zugelassen werden.

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

  • Höherer Dienst in der Justiz umfasst nur Richter und Staatsanwälte. Die Voraussetzungen hierfür sind klar. Alles andere wären Verwaltungsposten innerhalb der Jutizverwaltung, zB Geschäftsleiter eines sehr großen Gerichts.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich denke, dass der Threadstarter mit "höherer Dienst" schon einen Staatsanwalt meint. Für Richter stehen die Voraussetzungen hierfür in § 5 DRiG. Wo sich die Regelung für Staatsanwälte findet, weiß ich jetzt gar nicht. Fakt ist aber, dass man in beiden Fällen um zwei juristische Staatsexamen (mit einigermaßen guten Abschlüssen) nicht drum herum kommt.

    An allen Staatsanwaltschaften, welche ich kenne, sind die Dezernate der Staatsanwälte nach Deliktsbereichen geordnet. Das dürfte bei den Amtsanwälten nicht anders sein. Es kann also gut möglich sein, dass Du "nur" Verkehrsdelikte bearbeitest.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich denke, dass der Threadstarter mit "höherer Dienst" schon einen Staatsanwalt meint. Für Richter stehen die Voraussetzungen hierfür in § 5 DRiG. Wo sich die Regelung für Staatsanwälte findet, weiß ich jetzt gar nicht. Fakt ist aber, dass man in beiden Fällen um zwei juristische Staatsexamen (mit einigermaßen guten Abschlüssen) nicht drum herum kommt.

    An allen Staatsanwaltschaften, welche ich kenne, sind die Dezernate der Staatsanwälte nach Deliktsbereichen geordnet. Das dürfte bei den Amtsanwälten nicht anders sein. Es kann also gut möglich sein, dass Du "nur" Verkehrsdelikte bearbeitest.

    Du würdest dich wundern, was sächsische Amtsanwälte so an Verfahren bearbeiten dürfen, wenn sie denn nach Abschluss der Ausbildung mal offiziell tätig werden können.


  • Du würdest dich wundern, was sächsische Amtsanwälte so an Verfahren bearbeiten dürfen, wenn sie denn nach Abschluss der Ausbildung mal offiziell tätig werden können.

    In der sächsischen Justiz wundert mich grundsätzlich gar nix und ich wollte damit auch nicht ausdrücken, dass Amtsanwälte "nur" Verkehrsdelikte bearbeiten. Was ich sagen wollte, ist, dass Staatsanwaltschaften ihre Arbeit meist derart organisieren, dass bestimmte Abteilung nur bestimmte Delikte bearbeiten. Da fielen mir am Plakativsten nun mal die Verkehrsdelikte ein.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • ich wollte mal fragen, ob es nach dem Amtsanwalt noch weitere Berufsmöglichkeiten gibt. Sicherlich viele- aber innerhalb der Justiz bleibt es bei Rechtspfleger und weitergehend und besser bezahlt Amtsanwaltslaufbahn.

    Hat z.B. jemand von euch den Master of Law und ist damit in den höheren Dienst bekommen?Ich kenne keinen Rechtspfleger, der den Master of Law gemacht hat, er ist in der Ausbildung zum Rechtspfleger nicht vorgesehen- ob ein Rechtspfleger diesen überhaupt auf einem anderen Weg machen kann weiß ich nicht. Hier wäre eine entsprechende Bildungseinrichtung zu befragen, ob der Abschluss als Rechtspfleger als Voraussetzung für den Master of Law ausreicht.

    Im übrigen würde es mich auch interessieren, da ich fest vorhabe ein Rechtspfleger-Studium 2020 anzustreben, wie die Chancen stehen, direkt nach dem dualen Studium zum Amtsanwalt ernannt zu werden, bzw. zumindest in die Sonderlaufbahn sofort zu kommen oder muss man erst einige Jahre als Rechtspfleger arbeiten? Die Chance, direkt nach dem Studium zum Amtsanwalt ernannt zu werden?- Null, da hierfür die entsprechende Ausbildung erst noch erfolgen muss- meines Wissens um 18 Monate. Die Chance als frischgebackener Rechtspfleger in die Sonderlaufbahnausbildung zu kommen? Hierfür wird wahrscheinlich die beendete Probezeit nach Abschluss (3 Jahre) abzuwarten sein, ehe die Personalführung dich in eine derartige Ausbildung lässt.

    Du hast fest vor ein Rechtspflegerstudium anzustreben 2020? Wiederhole deine Fragen doch erst, wenn du tatsächlich zum Studium ausgewählt wurdest. Denn davon kannst du nicht ausgehen, hier in Niedersachsen scheiterten viele -auch mit sehr guten Noten im Abi- an den Einstellungstests. Unterschätze dies nicht.

    Im übrigen wie ist der Alltag eines Amtsanwalts? Ich habe mir die OrgStA durchgelesen und da ist ja fest definiert für welche Straftaten man zuständig ist. Erhält man aus allen Bereichen, für die ein Amtsanwalt zuständig ist, Ermittlungsakten oder ist man z.B. nur für Verkehrsstraftaten zuständig? Bewirb dich doch einfach um ein Praktikum bei Gericht und bitte ausdrücklich auch um die Gelegenheit die Tätigkeit des Amtsanwaltes kennenzulernen. Eigene Erfahrungen und Einblicke sind nicht zu schlagen,wenn du wissen möchtest ob es "dein Ding" ist und alle Fragen kannst du dort stellen an diejenigen, die es am Besten wissen.

    Vielen Dank im Voraus! Gern

    Grüße

  • Sich mit beruflichen Weiterbildungs-/Beförderungsperspektiven eines angestrebten Berufes zu beschäftigen kann nicht schaden. Dennoch sollte man sich davor hüten, den zweiten Schritt vor dem ersten zu machen. Sprich: Vor dem Amtsanwalt muss man erstmal Rechtspfleger werden.


  • Du würdest dich wundern, was sächsische Amtsanwälte so an Verfahren bearbeiten dürfen, wenn sie denn nach Abschluss der Ausbildung mal offiziell tätig werden können.

    In der sächsischen Justiz wundert mich grundsätzlich gar nix und ich wollte damit auch nicht ausdrücken, dass Amtsanwälte "nur" Verkehrsdelikte bearbeiten. Was ich sagen wollte, ist, dass Staatsanwaltschaften ihre Arbeit meist derart organisieren, dass bestimmte Abteilung nur bestimmte Delikte bearbeiten. Da fielen mir am Plakativsten nun mal die Verkehrsdelikte ein.

    Mir klar.

  • Erst einmal Danke an Alle für die ausführlichen und zahlreichen Antworten. Die haben mir bereits sehr weitergeholfen.
    moep Ich habe mir mal die Stellenausschreibungen beim BKA angeschaut. Da ist es z.B. Voraussetzung einen Master zu haben, wenn man sich zum Kriminalrat bewerben möchte.

    Insulaner Es ist richtig, dass man als Rechtspfleger keinen Master of Law braucht. Ich wollte nur wissen, ob es jemanden hier gibt der ihn hat.
    Ein Masterabschluss ist ja i.d.R. zwingende Voraussetzungen, um in den höheren Dienst zu kommen.
    Ausnahme ist, wie hier bereits erwähnt wurde, Richter oder Staatsanwalt, da dafür die Staatsexamen ja vorgesehen sind.

    Weiß jemand, wie das in NRW geregelt wird?

    Kann man z.B. als Rechtspfleger in NRW sich beim Generalstaatsanwalt eines anderen Bundeslandes bewerben?
    Die Ausbildung zum Amtsanwalt ist ja zentral durch die FH Bad Münstereifel geregelt.

    Viele Grüße

  • Wenn das Ziel offensichtlich der höhere Dienst ist, ist das Studium der Rechtspflege eher der falsche Weg. In der Justiz ist im höheren Dienst i. d. R. ein Vollstudium der Rechtswissenschaften mit beiden Staatsexamen Grundvoraussetzung - Stichwort: Befähigung zum Richteramt.

    In anderen Verwaltungszweigen ist das durchaus anders. In meiner Verwaltung (Steuerverwaltung) ist bspw. der ehemalige gehobene Dienst und der ehemalige höhere Dienst zur "Laufbahngruppe 2" zusammengefasst. Dort entscheidet der Studienabschluss (FH oder Uni) nur noch über das Einstiegsamt (A9 oder A13). D. h., dass man mit einer Ausbildung im ehemaligen gehobenen Dienst auch die Endstufe des ehemaligen höheren Dienstes erreichen kann - je nach Fähigkeiten sowie Leistungs- und Veränderungswillen. Dort ist es dann auch möglich über Zusatzqualifikationen wie z. B. dem Master of Law schneller aufzusteigen.

    Wenn A13 und höher über eine FH-Ausbildung dein Ziel sein sollte, würde ich mir mal die Stellenausschreibungen des Bundeszentralamts für Steuern anschauen. Nirgends wird man m. E. schneller A13 und höher denn als Bundesbetriebsprüfer (ganz abgesehen von den übrigen Segnungen als Bundesbeamter).

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

    Einmal editiert, zuletzt von Exec (25. Oktober 2018 um 07:36)

  • Falls Du an einer Tätigkeit im höheren Dienst interessiert bist, studiere Jura. Die Aufstiegsmöglichkeiten aus der Rechtspflegerlaufbahn sind begrenzt. Zumindest als ich vor einigen Jahren geschaut habe, ob ich auf den Rechtspflege-FH-Abschluss noch per Fernstudium einen LLM draufsatteln kann, habe ich nur das Studium bei der HWR Berlin zum Berufsbetreuer gefunden, bei dem die Studiengebühren um die 9.000 € lagen. Die übrigen Hochschulen haben mir mitgeteilt, dass das Rechtspflegestudium die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen würde.

  • Falls Du an einer Tätigkeit im höheren Dienst interessiert bist, studiere Jura. Die Aufstiegsmöglichkeiten aus der Rechtspflegerlaufbahn sind begrenzt. Zumindest als ich vor einigen Jahren geschaut habe, ob ich auf den Rechtspflege-FH-Abschluss noch per Fernstudium einen LLM draufsatteln kann, habe ich nur das Studium bei der HWR Berlin zum Berufsbetreuer gefunden, bei dem die Studiengebühren um die 9.000 € lagen. Die übrigen Hochschulen haben mir mitgeteilt, dass das Rechtspflegestudium die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen würde.

    Das dürfte sich dann mittlerweile deutlich verändert haben. Hier gibt es diverse Studenten, die auf das Diplom verschiedene Masterstudiengänge aufsatteln. Sogar in verschiedenen Konzepten (Fernstudium, berufsbegleitendes Abendstudium, Vollzeitstudium).

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

  • ....(ganz abgesehen von den übrigen Segnungen als Bundesbeamter).


    Nur mal aus Interesse:

    Welche sollen das denn sein gegenüber Landesbeamten? :gruebel:

    (Nachteil ist natürlich dann auch die bundesweite Versetzbarkeit.)

    Ich meinte damit die generell gegenüber Landesbeamten eher höhere Besoldung, z. B. reine Besoldungstabelle ohne Zulagen: A13, Stufe 5 (Niedersachsen): 4.103 Euro gegenüber A13, Stufe 5 (Bund): 5.062 Euro.

    Die Zulagen/Aufwandsentschädigungen (im Außendienst nicht ganz unwichtig) sind im Bund auch eher höher. Hinzu kommt noch die generell bessere Planstellenausstattung (schnellere Beförderung).

    Ein Bundesbetriebsprüfer im ehemals gehobenen Dienst kommt so aber ganz locker auf das Gehalt eines R2-Richters derselben Altersstufe in Niedersachsen.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

    Einmal editiert, zuletzt von Exec (25. Oktober 2018 um 10:56)

  • Falls Du an einer Tätigkeit im höheren Dienst interessiert bist, studiere Jura. Die Aufstiegsmöglichkeiten aus der Rechtspflegerlaufbahn sind begrenzt. Zumindest als ich vor einigen Jahren geschaut habe, ob ich auf den Rechtspflege-FH-Abschluss noch per Fernstudium einen LLM draufsatteln kann, habe ich nur das Studium bei der HWR Berlin zum Berufsbetreuer gefunden, bei dem die Studiengebühren um die 9.000 € lagen. Die übrigen Hochschulen haben mir mitgeteilt, dass das Rechtspflegestudium die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen würde.

    Das dürfte sich dann mittlerweile deutlich verändert haben. Hier gibt es diverse Studenten, die auf das Diplom verschiedene Masterstudiengänge aufsatteln. Sogar in verschiedenen Konzepten (Fernstudium, berufsbegleitendes Abendstudium, Vollzeitstudium).

    Masterstudiengänge in Verwaltungswissenschaft oder Betriebswirtschaft, ja bestimmt. Aber Master of Laws? Echt?

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