Es soll eine Grundschuld eingetragen werden. In der Grundschuldbestellungsurkunde ist der Betrag mit der Zahl "410.000,00 EUR" und als Text in Klammern mit "vierhunderttausend" bezeichnet.
M.E. kann die Grundschuld in diesem Fall mit 410.000,00 EUR eingetragen werden, da die Textangabe in Klammern nur eine Hilfsangabe ist.
Wie seht Ihr das?