Ich, als Nachlasspfleger, bin auf der Suche nach einem knackigen einfachen Satz, um bei der Freigabe/Übergabe einer Wohnung wie sie steht und liegt an den Vermieter, ihn zu verpflichten, bei Rücknahme der Wohnung den Datenschutz einzuhalten.
Zu 90 % muss ich die Wohnungen unter Freigabe des Vermieterpfandrechtes, eines Kautionssparbuches und der Erschöpfungseinrede an den Vermieter übergeben wie sie steht und liegt. Das heißt, ich habe keine liquiden Mittel um eine Beräumung zu organisieren.
Es gab bis dato noch nie Probleme, ich möchte aber auch nicht der Erste sein, dem in unserer neu sensibilisierten Welt etwas auf die Füße fällt.
Meinen Dank in die Runde.