Einziehung trotz erfolgter Zahlung?

  • Hallo!

    Angenommen, bei einer offenen Forderung wird Anzeige wegen Betrugs (von Anfang an nicht vorgehabt, zu zahlen) erstattet.

    Dann zahlt der Schuldner doch alles inklusive Kosten und Zinsen.
    Wenig später akzeptiert er einen Strafbefehl, in dem die Einziehung des Wertersatzes angeordnet wird.

    Muss er der Aufforderung zur Zahlung des Wertersatzes nachkommen?
    Oder kann er im Wege einer Erinnerung die bereits erfolgte Zahlung an den Geschädigten nachweisen und ist "raus"?

  • Bei der Vermögensabschöpfung geht es vorrangig immer nur um die Entschädigung des Geschädigten.. Ist diese bereits erfolgt, darf auch nicht mehr eingezogen werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!