Folgender Sachverhalt:
Bereits vor der Insolvenzeröffnung macht der Schuldner gegen die Erbengemeinschaft geltend seinen Anspruch auf den Pflichtteil. Aufgrund Meinungsverschiedenheiten mit der Erbengemeinschaft klagt der Schuldner. Der Rechtsstreit wird später unterbrochen wegen Insolvenzeröffnung. Der IV möchte den Rechtsstreit aufnehmen. Allerdings meldet sich nun der Schuldner und weist auf höchstpersönliches Recht hin und sagt weiter, dass kein Pflichtteil mehr geltend gemacht werden soll. Ohne seine Zustimmung könne der IV dies auch nicht
Kann er dies? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass er sich vor der Insolvenzeröffnung für die Ausübung des Pflichtteilsanspruchs entschieden und einen Rechtsstreit begonnen hatte?
Erbschaftsannahme ist ein Höchstpersönlichkeitsrecht, aber was ist mit der Geltendmachung eines Pflichtteils?