Pflichtteil/Erbschaft

  • Folgender Sachverhalt:


    Bereits vor der Insolvenzeröffnung macht der Schuldner gegen die Erbengemeinschaft geltend seinen Anspruch auf den Pflichtteil. Aufgrund Meinungsverschiedenheiten mit der Erbengemeinschaft klagt der Schuldner. Der Rechtsstreit wird später unterbrochen wegen Insolvenzeröffnung. Der IV möchte den Rechtsstreit aufnehmen. Allerdings meldet sich nun der Schuldner und weist auf höchstpersönliches Recht hin und sagt weiter, dass kein Pflichtteil mehr geltend gemacht werden soll. Ohne seine Zustimmung könne der IV dies auch nicht


    Kann er dies? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass er sich vor der Insolvenzeröffnung für die Ausübung des Pflichtteilsanspruchs entschieden und einen Rechtsstreit begonnen hatte?

    Erbschaftsannahme ist ein Höchstpersönlichkeitsrecht, aber was ist mit der Geltendmachung eines Pflichtteils?

  • die Frage ob ein PFlichtteilsanspruch geltend gemacht wird ist wirklich höchstpersönlich. Aber geltend gemacht ist er ja hier schon.
    Jetzt geht es nur noch um die Einziehung oder um Fragen der Höhe und das ist Aufgabe des IV

    Entscheiden muss dies das Prozessgericht bei der Frage ob es den Prozess auf Antrag des IV wieder aufnimmt.
    Und vor das Prozessgericht gehört solch ein Streit auch

  • Das heisst: Hätte der Schuldner den Anpruch nicht vor Insolvenzeröffnung selbst rechtsanhängig gemacht, hätte er die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs durch den IV jetzt verhindern können. Höchstpersönlichkeitsrecht hin oder her: einmal entschieden, kann er es sich nach der Insolvenzeröffnung nicht anders überlegen,richtig?

    Danke für die Antworten.

  • Den Pflichtteil kann man nicht ausschlagen (HamKo § 83, Rn. 8; HeiKo § 83 Rn. 3) allerdings ist er nur pfändbar, wenn er Anspruch rechtshängig ist, vergl. § 852 ZPO. Und aufgrund des bei Insolvenzeröffnung laufenden Verfahrens und der dann eintretenden Unterbrechung gem. § 240 ZPO hat der jetzt die goldende A - Karte.

    Da hätte er die Klage vor IE zurücknehmen müssen. Immer das gleiche Los mit der buckligen Verwandtschaft..

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Korrekt. Wobei sich dann bei einer Klagerücknahme vor Insolvenzeröffnung die Frage der Anfechtbarkeit stellen würde. :cool:

    spannender Gedanke, würde ich nicht als Klausur haben wollen :)

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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