Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall: Der Richter hat im Terminsprotokoll einen Beschluss gemacht, dass der nicht zum Termin erschienene Zeuge Ordnungsgeld ihv. xy EUR zu zahlen hat. Die hierauf zugeschickte Zahlungsaufforderung blieb erfolglos, Mahnung auch. Nun wäre die Vollstreckung durch den Rechtspfleger vorzunehmen.
Hierfür bietet sich die Pfändung an. Nun fragt sich aber, ob man für den Beschluss des Richters eine Vollstreckungsklausel braucht?! Zugestellt ist der Titel.
Laut hiesigen Kollegen wäre die Vollstreckungsklausel entbehrlich, da das Land sie sich in diesem Fall selbst erteilen würde.
wie seht ihr das?