Ausübungsbereich Grunddienstbarkeit

  • Es soll eine Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) im Grundbuch eigetragen werden.

    In der Bewilligung wird der Ausübungsbereich auf dem belasteten Grundstück als "... auf dem beigefügten Lageplan blau grundiert und belegen durch die mit den Eckpunkten A-B-C-D-A begrenzten Linien..." bezeichnet.

    Im beigefügten Lageplan sind die vorgenannten Eckpunkte und die sich ergebenden Linien eindeutig eingezeichnet. Der Lageplan ist aber nur in schwarz-weiß, so dass die beschriebene blau markierte Fläche nicht in blau zu erkennen ist. Die zwischen den vorgenannten Eckpunkten liegende Fläche ist auf dem beigefügten schwarz-weiß-Lageplan als grau ersichtlich (im Original vermutlich blau).

    M.E. ist der Ausübungsbereich mit den genannten Eckpunkten ausreichend ersichtlich. Für die Eintragung der Grunddienstbarkeit bedarf es nicht noch der Einreichung der Bewilligung mit Farblageplan.

    Wie seht Ihr das?

  • Kann man vertreten.

    Wobei ich - zumal jetzt die Urkunden elektronisch übersandt werden - da eher pingelich bin. Aber es geht ja hauptsächlich um die eindeutige Bezeichnung. Und die wäre hier sicher gegeben.

  • Ich beanstande es, wenn textlich eine Planfarbe angegeben wird und sich diese im Plan (und sei es auch nur aufgrund einer Schwarz-Weiß-Kopie) nicht wiederfindet oder die Farbe eine andere ist.

  • Habe ich auch immer beanstandet. Man kann auch nach dem Kopieren mit einem blauen Stift nacharbeiten. Immerhin hatte ja nicht ich mir diesen Bezug ausgedacht...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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