Für die Gemeinde soll ein beschränkte persönliche Dienstbarkeit eigetragen werden.
Im Grundbuch sind als Eigentümer die volljährige A sowie die beiden minderjährigen B und C in Erbengemeinschaft eingetragen.
In der Dienstbarkeitsbestellung heißt es: "Wir, A, B und C bestellen für die Gemeinde ... eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit .... und bewilligen die Eintragung im Grundbuch.
Die Unterschriftsbeglaubigung wurde nur für A vorgenommen, da sie vermutlich in Ausübung der elterlichen Sorge zugleich für B und C handelt. Aus der Unterschriftsbeglaubigung und aus der Bestellung geht dies aber nicht hervor.
Kann die Dienstbarkeit eingetragen werden oder muss bei der Bestellung oder der Unterschriftsbeglaubigung die Ausübung er elterlichen Sorge in irgendeiner Weise verlautbart werden?