Falsche Staatsangehörigkeit im Urteil

  • Guten Morgen zusammen :)
    Ich hab mal wieder eine doofe Frage...
    Es gibt ein Urteil, zwei Verurteilte. Beim VU zu 1.) ist die Staatsangehörigkeit mit "deutsch" falsch angegeben. Es ergibt sich aus dem Protokoll, dass VU zu 1.) nicht deutscher Staatsangehöriger ist. Rechtskräftig ist das Urteil. Kann ich gegen VU zu 2.) bereits einleiten oder muss ich in bei beiden VU's erst die Korrektur des Urteils abwarten? Muss ich generell erst die Berichtigung abwarten, bevor ich einleite? Ich mein, am Tenor und den Gründen wird sich ja nichts ändern...
    LG

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